Gewaltschutzantrag  Kontaktverbot


Sollten weitere Beeinträchtigungen durch den Täter drohen, können wir für Sie beim Familiengericht einen sog. Gewaltschutzantrag einreichen und damit ein Kontaktverbot erwirken.
Dies schützt für die Dauer von einigen Monaten (theoretisch) vor weiteren An- oder Übergriffen. Die Möglichkeit der Inhaftierung bei weiteren Übergriffen schreckt den Täter oft tatsächlich davor ab, nochmals Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Sollten dennoch weitere An- oder Übergriffe stattfinden, so werden wir die im Gewaltschutzbeschluss festgelegten Folgen wie zum Beispiel die Verhaftung des Täters beantragen.
Bestenfalls bringen Sie zum Beratungsgespräch bereits eine möglichst genaue Liste der Übergriffe (Tat, Tatort, Tatzeit) mit, da wir mit diesen Informationen dann den Gewaltschutzantrag begründen.
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