Kosten
Für die Vertretung im Opferschutz erheben wir für unser ausführliches Beratungsgespräch einen einmaligen Beratungspauschalbetrag, der unter Umständen teilweise von einer Hilfsorganisation übernommen werden kann.
Je nach Delikt und persönlicher Leistungsfähigkeit kann eine Übernahme der meisten Kosten durch die Staatskasse beantragt werden.
Die Kostenfrage werden wir vorrangig klären um diesen Punkt auch für Sie stets transparent zu halten.