Zeugenbeistand
Sollte das Delikt nicht durch Erhebung einer
Nebenklage besser betreut werden oder die Nebenklage von Gesetzes wegen nicht zugelassen sein, so können wir Ihnen als Zeugenbeistand beistehen.
Wir werden mit Ihnen Ihre Aussage durchgehen und festlegen, falls erforderlich auch trainieren und Ihnen raten, wie Sie formulieren sollten. Wir werden Sie auch auf Wunsch zur polizeilichen/staatsanwaltlichen oder richterlichen Zeugenvernehmung und selbstverständlich zur Hauptverhandlung begleiten.
Jedenfalls ist es immer ratsam, bereits im Vorfeld der Vernehmung einen Beratungstermin bei uns wahrzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden.