Strafvollstreckung
Zu unserem Service gehört auch die Begleitung der Strafhaft. Wir überprüfen die Hafzeitübersichten, stellen Anträge auf vorzeitige Entlassung zur Bewährung nach Verbüßung von 2/3 oder 1/2 der Strafe oder Verlegung in eine andere Haftanstalt.
Die Haftbedingungen erweisen sich oftmals als deutlich erträglicher, wenn die anwaltliche Überprüfung gewährleistet ist.