Strafvollstreckung


Zu unserem Service gehört auch die Begleitung der Strafhaft. Wir überprüfen die Hafzeitübersichten, stellen Anträge auf vorzeitige Entlassung zur Bewährung nach Verbüßung von 2/3 oder 1/2 der Strafe oder Verlegung in eine andere Haftanstalt.
Die Haftbedingungen erweisen sich oftmals als deutlich erträglicher, wenn die anwaltliche Überprüfung gewährleistet ist.
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