Nebenklage


Noch immer ist das deutsche Strafrecht ein "Täterstrafrecht", das in erster Linie die Person des Täters durchleuchtet. Die Opfer werden zwar "bedauert", aber eine wirkliche Rolle spielen sie im Strafverfahren ohne auf diesem Gebiet spezialisierte anwaltliche Vertretung nicht.
Ist hingegen ein kompetenter und in Nebenklageverfahren erfahrener Anwalt für Sie tätig, so werden nicht nur Ihre Belange deutlich ernster genommen, sondern Sie haben auch verschiedene Möglichkeiten, z.B. finanzielle Ansprüche (Schadensersatz) bereits im Strafverfahren zu sichern. Dadurch wird das Prozessrisiko eines zusätzlichen Zivilverfahrens (mit unter Umständen höheren Kosten für Sie) umgangen. Es ist schließlich nicht nachvollziehbar, warum ein Opfer auch noch enorme Prozesskostenvorschüsse leisten soll, um Schadensersatz einzuklagen. Schließlich besteht bei jedem Strafverfahren eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Täter finanziell nicht belastbar oder belangbar ist und das Opfer auch noch auf diesen Kosten sitzen bleibt.
Wir werden Sie über alle Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten aufklären.
Als Opfer einer Straftat sind Sie bei bestimmten schwerwiegenden Delikten berechtigt, als geschädigter Nebenkläger eine gewichtige und selbstbestimmte Rolle als Beteilige/r im gesamten Strafverfahren bis zur Rechtskraft zu übernehmen (§ 395 StPO).

Folgende Vorteile haben Sie als Nebenkläger mit uns als Nebenklagevertreter:
- Die Nebenklage gibt Ihnen die Möglichkeit, sich detailliert über den jeweiligen
Verfahrensstand und Inhalt aller Ermittlungen, z.B. auch aller Zeugenaussagen zu informieren.
- Anwesenheit während der verschiedenen Verfahrensabschnitte, auch in der
Hauptverhandlung und bei Verfahrensabsprachen.
- Beteiligtenrechte wie z.B. Berufung oder die Benennung von Zeugen.
- Ihre Anwesenheit im Gerichtssaal ist nur während Ihrer Zeugenaussage erforderlich,
aber Sie erhalten die ganze Information zeitnah durch uns.
- Die Möglichkeit, eine weitere Aussage in der Hauptverhandlung zu vermeiden.
Wenn doch, dann ggf. die Öffentlichkeit während Ihrer Vernehmung im Gerichtssaal auszuschließen. In ganz schwierigen Fällen kann sogar der Angeklagte ausgeschlossen werden oder die Aussage durch eine zuvor aufgenommene Videovernehmung ersetzt werden (Kinderopfer) oder die Aussage kann im Nebenzimmer durch Videoübertragung erfolgen.
- Zur polizeilichen/staatsanwaltlichen oder richterlichen Zeugenvernehmung können
wir Sie auf Wunsch begleiten. Jedenfalls werden wir Sie gerne darauf vorbereiten.
- Sie werden über Ihre Zeugnis- bzw. - Aussageverweigerungsrechte aufgeklärt.
- Zudem ist nur durch die Nebenklage gewährleistet, dass wir die Tat im Verfahren
aus Ihrem Blickwinkel schildern und dem Gericht dadurch die für Sie gravierenden Folgen besser verdeutlicht werden.
Wir möchte Sie noch darauf hinweisen, dass Sie als geschädigte/r Nebenkläger/in im, Strafverfahren eine Doppelrolle innehaben. Neben Ihrer Position als Nebenkläger sind Sie ein überaus wichtiger Zeuge. Natürlich ist es auch möglich, keine Nebenklage einzureichen und nur als Zeuge mit uns als Ihrem Zeugenbeistand aufzutreten. Da die Stellung als Nebenkläger jedoch enorme Vorteile hinsichtlich der Verfahrensinformation und -gestaltung mit sich bringt, raten wir - sofern von Gesetzes wegen zugelassen - zur Nebenklage.
Besuche unserer Mandanten in Krankenhäusern sind für uns an der Tagesordnung.
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