Opferschutz


Nur jahrelange Erfahrung im Umgang mit Opfern kann sicherstellen, dass die Persönlichkeit des/der Geschädigten im Strafverfahren ausreichend berücksichtigt wird.
Ob Kinderopfer (z.B. Videovernehmung), Gewaltopfer (z.B. Kontaktverbot nach Gewaltschutzgesetz) oder Hinterbliebene (z.B. Schmerzensgeld im Rahmen des Strafverfahrens), stets bedarf es eines speziellen Vorgehens, um die Opfer nicht noch mehr zu belasten.
Dies betrifft z.B. auch leitende Persönlichkeiten, die unter Nachstellungen, Imageschädigungen und unzutreffenden Vorwürfen sowie „Erpressungen“ z.B. von (ehemaligen) Mitarbeitern oder früheren Bekanntschaften/Partnern leiden.
Oftmals bedarf es besonderen Fingerspitzengefühls, das nur tausendfache Erfahrung erlangt werden kann. Diese Erfahrung kann ich vorweisen.
Nur durch einen auf Opferschutzverfahren spezialisierten Rechtsanwalt ist sichergestellt, dass alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Ich berate Sie kompetent und geduldig und erkläre Ihnen alle Abläufe, so dass Sie gut vorbereitet ins Verfahren gehen.
Keine Frage bleibt offen und Sie werden feststellen, dass die Kenntnis über die Vorgänge und die Sicherheit, die ich Ihnen geben kann, das Verfahren für Sie machbar werden lassen. Das sollte Sie ermutigen, einen ersten Schritt zu machen und ein Beratungsgespräch bei mir zu vereinbaren.
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